No-Show-Gebühren: Was 2026 rechtlich erlaubt ist und wie du sie sauber einführst
Dürfen Dienstleister Ausfallgebühren verlangen? Was rechtlich gilt, wie hoch die Gebühr sein darf und wie du sie rechtssicher in deine Buchung einbaust.

No-Show-Gebühren: Was 2026 rechtlich erlaubt ist und wie du sie sauber einführst
Wichtiger Hinweis vorab: Dieser Artikel ist eine allgemeine, sorgfältig recherchierte Orientierung — keine Rechtsberatung. Rechtslage und Rechtsprechung ändern sich, und jeder Einzelfall ist anders. Im Zweifel hol dir die Einschätzung einer Anwältin oder eines Anwalts für dein konkretes Geschäft.
Jeder Dienstleister kennt den Schmerz: Der Termin ist reserviert, die Zeit ist geblockt, die Kund:in erscheint einfach nicht — und sagt auch nicht ab. Bei einer 90-Minuten-Behandlung sind schnell 80–150 € Umsatz weg, die sich kurzfristig nicht mehr füllen lassen. Die naheliegende Frage: Darf ich für so einen „No-Show" eine Gebühr verlangen?
Die kurze Antwort: Ja, grundsätzlich schon — aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, und die Höhe ist begrenzt. In diesem Artikel erklären wir die Rechtslage in Deutschland verständlich, zeigen was erlaubt ist und was nicht, und wie du eine No-Show-Gebühr so einführst, dass sie sowohl rechtlich sauber als auch von Kund:innen akzeptiert wird.
Worum es rechtlich geht: Der „Behandlungsvertrag" und der Verzug
Wenn eine Kund:in einen Termin verbindlich bucht, kommt rechtlich ein Vertrag zustande — du verpflichtest dich, die Leistung zur vereinbarten Zeit bereitzuhalten, die Kund:in verpflichtet sich, zu erscheinen und zu zahlen. Erscheint sie nicht, kann ein Anspruch auf Schadensersatz oder Vergütung entstehen.
Entscheidend sind zwei juristische Konstrukte:
- Annahmeverzug (§ 615 BGB): Bei Dienstverträgen (z.B. Friseur, Kosmetik, Coaching) kann der Dienstleister unter Umständen die vereinbarte Vergütung verlangen, wenn die Kund:in den Termin nicht wahrnimmt — abzüglich ersparter Aufwendungen.
- Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (§ 280 BGB): Du kannst den tatsächlich entstandenen Schaden geltend machen (z.B. den entgangenen Gewinn für den geblockten Slot).
Wichtig: Es gibt in Deutschland kein pauschales „Recht auf No-Show-Gebühr" per Gesetz. Die Gebühr muss vertraglich vereinbart oder als Schadensersatz konkret begründbar sein.
Was erlaubt ist — und was nicht
✅ Erlaubt
- Eine im Voraus vereinbarte, angemessene Ausfallgebühr. Wenn die Kund:in bei der Buchung klar und transparent zustimmt, dass bei Nichterscheinen eine Gebühr anfällt.
- Gebühr in Höhe des entgangenen Gewinns abzüglich ersparter Kosten. Bei einer Behandlung für 100 € mit 30 € Materialkosten könntest du etwa 70 € geltend machen — nicht die vollen 100 €, weil du das Material gespart hast.
- Gestaffelte Stornofristen (z.B. kostenlos bis 48h vorher, 50 % bis 24h, 100 % danach) — sofern transparent vereinbart.
- Anzahlung bei Buchung, die bei No-Show einbehalten wird.
❌ Nicht erlaubt / riskant
- Eine Gebühr ohne vorherige, klare Vereinbarung. Wenn die Kund:in nie zugestimmt hat, ist die Durchsetzung schwierig.
- Pauschale „Strafgebühren" über dem tatsächlichen Schaden. Eine Gebühr, die deutlich über dem entgangenen Gewinn liegt, kann als unzulässige Vertragsstrafe gewertet werden.
- Volle Gebühr ohne Abzug ersparter Aufwendungen — du musst dir anrechnen lassen, was du nicht ausgegeben hast (Material) oder anderweitig verdient hast (wenn der Slot doch noch gefüllt wurde).
- Versteckte Klauseln im Kleingedruckten, denen die Kund:in nicht aktiv zugestimmt hat.
Faustregel: Eine No-Show-Gebühr ist dann am sichersten durchsetzbar, wenn (1) die Kund:in ihr vor der Buchung aktiv zugestimmt hat, (2) die Höhe sich am tatsächlichen Schaden orientiert und (3) ersparte Aufwendungen abgezogen werden.
Wie hoch darf die Gebühr sein?
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Obergrenze, aber die Rechtsprechung orientiert sich am tatsächlichen Schaden. Praktische Orientierung:
| Szenario | Was angemessen ist |
|---|---|
| Kurze Behandlung (30 Min, niedriger Materialanteil) | 50–80 % des Behandlungspreises |
| Lange Behandlung (90 Min, höherer Materialanteil) | Behandlungspreis minus Materialkosten |
| Slot kurzfristig neu vergeben | nur entstandener Restschaden (ggf. 0 €) |
| Anzahlung-Modell | einbehaltene Anzahlung (z.B. 30 %) |
Eine Anzahlung von 30 % ist in der Praxis der sicherste und am besten akzeptierte Weg — sie ist transparent, vorab vereinbart und liegt klar unter dem Gesamtschaden.
Der sichere Weg: Anzahlung statt nachträglicher Gebühr
Statt einer Kund:in nachträglich eine Rechnung für einen No-Show zu schicken (und auf die Zahlung zu hoffen oder mahnen zu müssen), ist die Anzahlung bei Buchung der praktikabelste Weg:
- Rechtlich sauber: Die Kund:in stimmt bei der Buchung aktiv zu — klare Vereinbarung.
- Kein Inkasso-Risiko: Das Geld ist schon da; du musst nichts hinterherjagen.
- Wirksam gegen No-Shows: Sobald Geld geflossen ist, sinkt die No-Show-Rate erfahrungsgemäß von ~22 % auf 3–5 %.
- Fair kommunizierbar: „30 % Anzahlung sichert deinen Termin, der Rest wird vor Ort gezahlt" klingt nach Service, nicht nach Strafe.
So führst du es Schritt für Schritt ein
1. Stornobedingungen schriftlich formulieren
Klar, verständlich, gestaffelt. Beispiel:
„Buchungen können bis 48 Stunden vor dem Termin kostenlos storniert werden. Bei Stornierung zwischen 24 und 48 Stunden berechnen wir 50 % des Behandlungspreises, bei kurzfristigerer Stornierung oder Nichterscheinen 100 % abzüglich ersparter Materialkosten."
2. Aktive Zustimmung einholen
Die Kund:in muss den Bedingungen aktiv zustimmen — ein Häkchen bei der Online-Buchung („Ich habe die Stornobedingungen gelesen und akzeptiere sie"), nicht nur ein Link im Footer. Das ist der entscheidende Punkt für die Durchsetzbarkeit.
3. Anzahlung technisch umsetzen
Über ein Buchungssystem mit integrierter Zahlung. Bei EazyBooking lässt sich pro Service eine Anzahlung von 1–99 % konfigurieren — die Kund:in zahlt bei der Online-Buchung, der Rest läuft vor Ort. Stammkund:innen können optional von der Anzahlung ausgenommen werden.
4. Konsequent und fair anwenden
Eine Policy, die du bei 80 % durchsetzt und bei 20 % „aus Kulanz" fallen lässt, wirkt schwächer als eine klar kommunizierte. Wichtig: bei nachvollziehbaren Notfällen (Krankheit, Unfall) kulant sein — das schützt die Kundenbeziehung und ist auch rechtlich klug.
Branchen-Besonderheiten
- Heilberufe (Heilpraktiker, Physio, Tierarzt): Bei Behandlungsverträgen gilt § 615 BGB oft direkt — die Durchsetzbarkeit ist hier tendenziell stärker. Trotzdem: vorab vereinbaren.
- Friseur / Kosmetik: Dienstvertrag, Anzahlung-Modell ideal wegen kurzfristiger Slot-Blockade.
- Werkstatt: Hier ist eher der entgangene Gewinn für die Hebebühne relevant; Anzahlung bei aufwendigen Terminen (TÜV, größere Reparatur) sinnvoll.
Häufige Fragen (FAQ)
Darf ich einfach eine Rechnung für einen No-Show schicken?
Nur wenn vorher eine wirksame Vereinbarung bestand und die Höhe sich am tatsächlichen Schaden orientiert. Ohne vorherige aktive Zustimmung der Kund:in ist die Durchsetzung schwierig und oft nicht den Aufwand wert.
Was, wenn die Kund:in die Gebühr nicht zahlt?
Ohne Anzahlung müsstest du die Forderung notfalls per Mahnverfahren durchsetzen — bei kleinen Beträgen lohnt das selten. Genau deshalb ist die Anzahlung bei Buchung der praktikabelste Weg: das Geld ist schon da.
Muss ich Material- und ersparte Kosten abziehen?
Ja. Du darfst nur den tatsächlichen Schaden geltend machen. Was du durch das Nichterscheinen gespart hast (Material, ggf. anderweitig gefüllter Slot), musst du anrechnen.
Ist eine Anzahlung dasselbe wie eine No-Show-Gebühr?
Nein, aber sie erfüllt denselben Zweck eleganter. Die Anzahlung ist eine Vorauszahlung auf die Leistung; bei No-Show kann sie einbehalten werden (sofern vereinbart). Rechtlich sauberer und ohne Inkasso-Risiko.
Wie kommuniziere ich das, ohne Kund:innen abzuschrecken?
Als Service-Versprechen statt als Strafe: „Mit einer kleinen Anzahlung sicherst du dir deinen Wunschtermin." Studien und Praxis zeigen: die seriösen Kund:innen akzeptieren das problemlos — es fallen vor allem die unverbindlichen Anfragen weg, die ohnehin die höchste No-Show-Rate hatten.
Gilt das auch für telefonisch gebuchte Termine?
Die aktive Zustimmung ist telefonisch schwerer nachweisbar. Online-Buchung mit Häkchen-Bestätigung ist hier klar im Vorteil — die Zustimmung ist dokumentiert.
Nächste Schritte
- → Online-Buchung mit konfigurierbarer Anzahlung einrichten
- → 5 Strategien gegen No-Shows (mit konkreten Zahlen)
- → Der vollständige Guide zur Online-Terminbuchung
No-Show-Gebühren sind rechtlich machbar — aber der elegantere, sicherere und kund:innenfreundlichere Weg ist die transparente Anzahlung bei der Buchung. Sie verhindert den No-Show, statt ihn nachträglich zu bestrafen.
Autor
EazyBooking Team
Wir bauen EazyBooking — eine Online-Terminbuchung für Service-Businesses in der DACH-Region. Hosted in Frankfurt, DSGVO-konform, ohne Provision.
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